Voraussetzungen für einen Einzug

Für eine Wohnung in unserer Seniorenwohnanlage benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, auch §-5-Schein genannt. Dieser bescheinigt, dass Sie einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben und richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachstelle für Wohnungsangelegenheiten. 

Wenden Sie sich für die aktuelle Telefonnummer an den Hamburg Service unter:

Gut zu wissen: In Wilhelmsburg darf das Einkommen in Ausnahmefällen auch geringfügig über der Einkommensgrenze liegen. Wir beraten Sie gerne.