
Voraussetzungen für einen Einzug
Für eine Wohnung in unserer Seniorenwohnanlage benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, auch §-5-Schein genannt. Dieser bescheinigt, dass Sie einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben und richtet sich nach Ihrem Einkommen. Bei der Anmeldung für eine Wohnung sollten Sie das 75. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Bezirksamt Eimsbüttel, Fachstelle für Wohnungsangelegenheiten.
Wenden Sie sich für die aktuelle Telefonnummer an den Hamburg Service unter:
- Tel. 040 42828-0
- Webseite Behördenfinder: www.hamburg.de/service
