
Voraussetzungen für einen Einzug
Für eine Wohnung in unserer Seniorenwohnanlage benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, auch §-5-Schein genannt. Dieser bescheinigt, dass Sie einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, und richtet sich nach Ihrem Einkommen. Das Mindestalter beim Einzug liegt bei 60 Jahren.
Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Bezirksamt Wandsbek, Fachstelle für Wohnungsangelegenheiten.
Wenden Sie sich für die aktuelle Telefonnummer an den Hamburg Service unter:
- Telefon: 040 42828-0
- Webseite Behördenfinder: www.hamburg.de/service
